Wer kann Gastfamilie werden?
Es sind grundsätzlich sowohl Familien, vergleichbare Lebensgemeinschaften als auch Einzelpersonen geeignet. Voraussetzungen für die Anerkennung als Gastfamilie sind:
- die Bereitschaft zur verbindlichen Zusammenarbeit mit unseren Fachkräften
- Freude am Umgang mit anderen Menschen sowie Geduld und Einfühlungsvermögen
- die Bereitschaft der Teilhabe des neuen Mitbewohners am Familienleben
- die räumlichen Voraussetzungen, ein geeignetes möbliertes Zimmer
Ein Betreuungsvertrag zwischen der neuen Mitbewohnerin bzw. dem Mitbewohner, der Gastfamilie und dem Hilfsverein bildet die Grundlage der Zusammenarbeit. Die Familie erhält entsprechend der Förderrichtlinien des Leistungsträgers der Eingliederungshilfe ein monatliches Betreuungsgeld, das auch die Kosten für den Lebensunterhalt und den Wohnraum enthält.
Wenn Sie Interesse an den Aufgaben einer Gastfamilie haben, dann rufen Sie uns an. In einem ersten Gespräch erläutern Ihnen unsere Fachkräfte gerne ausführlich dieses Angebot und Ihre Aufgaben.
Übrigens können wir in diesem Jahr auf eine 25-jährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Gastfamilien zurückblicken.